Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes III

Ab heute gilt das Update der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (Gültigkeit bis 18. April 2021). Der Breiten- und Individualsport ist hier im § 8 geregelt:

  • Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann der Landkreis Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich (insbesondere auch auf Außensportanlagen) zulassen.
  • Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann die Alterseinschränkung beim Gruppentraining im Außenbereich aufgehoben werden.

Als Rückfallregelungen sind Überschreitungen des jeweiligen Wertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis definiert.

Die Landessportschule Bad Blankenburg musste unser geplantes Trainingslager in den Osterferien bereits letzte Woche absagen. Eine mögliche Alternative auf den heimischen Sportplatz ist aufgrund der Situation leider auch nicht möglich.